Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

FarRail Tours (nachfolgend FRT genannt) bezweckt die Förderung und den Erhalt von historischen Schienenfahrzeugen und historischer Eisenbahninfrastruktur, deren Einsatz, die Verbreitung und Erhaltung von historischem Wissen um die Technik und den Einsatz von Dampflokomotiven. Dazu werden unter anderem Studienreisen vermittelt, die dem Einsatz und damit der Finanzierung und dem Erhalt historischer Fahrzeuge dienen.

2. Vertragsinhalt

Mit der schriftlichen Bestätigung Ihrer Anmeldung per Email kommt ein Vermittlungsvertrag mit FRT zustande. Vertragliche Pflicht von FRT ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Beförderung und der gebuchten einzelnen touristischen Leistungen. Für die Erbringung der gebuchten Leistungen ist der jeweilige Vertragspartner, insbesondere die Flug- bzw. Bahngesellschaft, das Busunternehmen, die Hotelbetreiber u. a. verantwortlich. Die vertraglichen Leistungen von FRT beinhalten die Reiseleitung. Bitte beachten Sie, dass viele Leistungen nicht garantiert sind, z. B. der Einsatz bestimmter Fahrzeuge.

3. Haftung von FRT als Vermittler

Angaben über vermittelte Beförderungen oder vermittelte touristische Leistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Leistungsträger vor Ort FRT gegenüber. Sie stellen keine eigene Zusicherung von FRT gegenüber den Reiseteilnehmern dar. Bei den vermittelten Leistungen haftet FRT nicht für die Leistungserbringung durch die fremden Leistungsträger, sondern lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der Reiseleistung und die ordnungsgemäße Weitergabe der Informationen des Leistungsträgers an den Teilnehmer. FRT haftet ausdrücklich nicht für Beeinträchtigungen durch höhere Gewalt (z. B. Krieg, Streik, Epidemien, Unruhen, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Erdrutschen, Entgleisungen, unvorhersehbaren technischen Defekten, Diebstahl, Verspätungen usw.)

Die Haftung von FRT ist auf die einfache Höhe der Vermittlungsleistung beschränkt.

Keine Haftung wird für Gefahren übernommen, die sich aus der Reise ergeben (z. B. Unfall-, Gesundheitsgefahren, Verspätungen) sowie Folgen von Unfällen.

4. Umbuchung

Umbuchungen sind nur insofern möglich, als dass eine höhere oder niedere Buchungsklasse (z. B. Einzelbelegung statt Doppelzimmer) gewählt werden kann. Entstehende Mehrkosten sind dabei vom Reiseteilnehmer sofort zu entrichten, Minderkosten werden nach Abzug aller Kosten der Umbuchung bis sechs Wochen nach Beendigung der vermittelten Reise erstattet.

5. Rücktritt

5.1. Rücktritt durch den Reiseteilnehmer

Rücktritt ist vor Reisebeginn jederzeit möglich. Dabei entstehen folgende Storno-Gebühren: bis 90 Tage vor Reisebeginn: 400 Euro; 89. bis 60. Tag vor Abreise 40 % des Reisepreises; 59. bis 15. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises; 14. bis 8. Tag vor Abreise 90 % des Reisepreises, ab 7 Tage vor Abreise 100% des Reisepreises. Stornogebühren sind grundsätzlich sofort fällig. Ein Rücktritt während der Reise ist ebenfalls möglich, jedoch ist FRT in diesem Falle nicht für die Organisation einer eventuellen Heim- oder Weiterreise verantwortlich. Nicht in Anspruch genommene Einzelleistungen werden nach Abzug der Kosten erstattet.

5.2. Rücktritt durch FRT

Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl kann FRT bis zehn Tage vor Reisebeginn von allen Leistungsvermittlungen zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall ohne Abzug erstattet, darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nicht.

Die Vermittlung oder das Erbringen von Leistungen kann aus Gründen höherer Gewalt (Punkt 3) oder anderer unvorhergesehener Ereignisse entfallen. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet, sofern der Leistungsträger eine Erstattung vorsieht, darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nicht.

Sollte ein Reiseteilnehmer die Reisedurchführung trotz Abmahnung nachhaltig stören oder sich sonst in erheblicher Weise vertragswidrig verhalten, kann FRT bzw. der Leistungsträger ohne Fristwahrung von allen Leistungen zurücktreten. Eine Erstattung von Kosten ist für diesen Fall nicht vorgesehen.

6. Leistungsänderung

Werden nach Vertragsabschluss Abweichungen einzelner Leistungen von den in den Reisunterlagen genannten Leistungen erforderlich, so sind diese zulässig sofern sie von FRT nicht vorsätzlich bzw. wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Anspruch auf Minderung besteht, wenn Leistungen von den Leistungsträgern vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht im beschriebenen Umfang bzw. Qualität erbracht werden, jedoch nur gegen die Leistungsträger bzw. Veranstalter selbst (z. B. Fluggesellschaft) und nicht gegen FRT. Irrtümer in der Leistungsbeschreibung vorbehalten.

7. Preisänderung

FRT ist berechtigt, auch kurzfristig, im Auftrag der Fluggesellschaften den Flugpreis bzw. im Auftrag der Leistungsträger den Preis einzelner touristischer Leistungen zu erhöhen, wenn sich nach Vertragsabschluss die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile unvorhersehbar aufgrund von Umständen erhöhen oder neu entstehen, die von FRT bzw. den Leistungsträgern nicht zu vertreten sind: z. B. Devisen-Wechselkurs, Beförderungstarife und -preise, behördliche Gebühren oder Abgaben. Die Preise dürfen nur in dem Umfang erhöht werden, die der Erhöhung der genannten Preisbestandteile entspricht. FRT ist verpflichtet, dem Teilnehmer auf Anforderung die Gründe der Preiserhöhung zu spezifizieren. Erhöht sich der Flugpreis um mehr als 5%, ist der Teilnehmer berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Flug zurückzutreten. Erhöht sich der Preis der touristischen Einzelleistungen um mehr als 5%, ist der Teilnehmer berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung von den entsprechenden Einzelleistungen zurückzutreten. Der Rücktritt muss unverzüglich erklärt werden. Bitte beachten Sie, dass viele Reisen je nach Teilnehmerzahl zwei unterschiedliche Preise haben. Wenn Sie dem Kleingruppenzuschlag zustimmen, gilt bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl für den Großgruppenpreis der Kleingruppenpreis.

8. Zahlung

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, müssen alle Leistungen bis spätestens 31 Tage vor Abreise bzw. zum in der Auftragsbestätigung oder Rechnung genannten Datum vollständig bezahlt sein. Alternativ können Sie auch am Tag nach der Anreise in bar zahlen. Diese Zahlungsmethode muss jedoch mindestens 31 Tage vor der Reise bekannt gegeben werden. Die Zahlung kann aufgeteilt werden. Abweichende Zahlungsmodalitäten sind in den Buchungsunterlagen beschrieben und gelten als verbindlich wie dort beschrieben.

Versicherungsleistungen sind generell sofort fällig und müssen direkt an die jeweilige Versicherung gezahlt werden.

Die Bezahlung ist für FRT spesenfrei zu erbringen und gilt erst dann als erbracht, wenn sie bei FRT eingegangen ist. Der Unterlagenversand erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang. Ohne vorherige Bezahlung kann die Erbringung der Reiseleistung verweigert werden. Die Reiseunterlagen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von FRT. Rücktritts-, Bearbeitungs-, Umbuchungs- und Lost-Ticketgebühren sind sofort fällig. Entstehen FRT Kosten durch verspäteten Zahlungseingang, gehen diese zu Lasten des Reiseteilnehmers. Verspäteter Zahlungseingang berechtigt FRT vom Reisevertrag zurückzutreten und Stornogebühren zu verlangen.

9. Unterlagenversand

Der Versand der Reiseunterlagen erfolgt elektronisch oder auf Wunsch mit einfacher Post auf eigenes Risiko oder gegen Kostenerstattung per Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein. Müssen Ersatzunterlagen wegen Verlust von Reiseunterlagen oder Tickets beschafft werden, geht dies zu Lasten des Reiseteilnehmers. Erfolgt eine nachträgliche Belastung (z. B. Lost-Ticket Gebühr) durch den Leistungsträger, ist diese vom Reiseteilnehmer zu tragen.

10. Einreise- und Visabestimmungen

Für die Einhaltung der jeweils gültigen Devisen-, Impf-, Einreise-, Zoll- und Passbestimmungen ist der Reisende selbst verantwortlich. Etwaige Nachteile durch Nichtbeachtung gehen zu eigenen Lasten. Bei Zurückweisung durch die Behörden haftet FRT nicht. Visabeschaffungen erfolgen grundsätzlich für touristische Zwecke, die Nutzung der Reisen für andere Zwecke (z. B. journalistische Tätigkeiten) ist grundsätzlich nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen können die Behörden der Reiseländer und FRT Schadensersatz in mehrfacher Höhe des Reisepreises geltend machen.

11. Verjährung

Etwaige Ansprüche verjähren vier Wochen nach Beendigung der Reise, wenn sie bis dahin nicht mit eingeschriebenem Brief geltend gemacht wurden.

12. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin (Deutschland).

13. Salvatorische Klausel

Sollten ein oder mehrere Punkte ungültig sein, geändert oder ersetzt werden müssen, verlieren die anderen nicht ihre Gültigkeit.

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